Buchungs- und Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Hundeschule Doghumens – Silke Ackermann
Stand: Soest, 09.April 2025


1. Allgemeine Voraussetzungen

1.1 Zielgruppe
Die Teilnahme an den Trainingsangeboten richtet sich an Hundehalter und deren Hunde. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Einzeltrainings, Gruppentrainings, Kurse und Veranstaltungen der Hundeschule Doghumens.

1.2 Gesundheit
Teilnehmende Hunde müssen gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und altersgerecht geimpft sein. Ein gültiger Impfnachweis sowie eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung sind auf Verlangen vorzulegen.

1.3 Verhalten
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Hunde und/oder Halter vom Training auszuschließen, wenn:
- der Hund aggressives Verhalten zeigt, das den Trainingsablauf gefährdet.
- sich der Teilnehmer vertragswidrig oder unangemessen gegenüber Mensch oder Tier verhält.

1.4 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Hundehalter haften gemäß § 833 BGB für alle durch ihren Hund verursachten Schäden.


2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Alter und Ausbildungsstand
Das Mindestalter des Hundes für Gruppentrainings richtet sich nach dem jeweiligen Kursinhalt und Trainingsziel und wird von der Hundeschule individuell festgelegt.

2.2 Verantwortung
Die teilnehmenden Hundehalter tragen die volle Verantwortung für das Verhalten ihres Hundes während des Trainings sowie dessen Treffpunkten und Trainingsorten.



2.3 Mitführung von Equipment
Für ein effektives und sicheres Training sind mitzubringen:
- Eine geeignete Leine (keine Flexileine)
- Ein gut und sicher sitzendes Halsband und/oder Geschirr

- Ggf. Maulkorb im Falle von Auflagen oder Notwendigkeit aufgrund Verhalten
- Ausreichend hochwertige Belohnungen (z. B. Futter, Spielzeug)


3. Ausschluss von der Teilnahme

Teilnehmer können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn:
- der Gesundheitszustand des Hundes nicht den Anforderungen entspricht oder nicht nachgewiesen wurde.
- der Teilnehmer die Durchführung des Trainings wiederholt oder erheblich stört.
- tierschutzwidriges Verhalten gegenüber dem Hund gezeigt wird.
- die Trainingsziele durch das Verhalten eines Teilnehmers gefährdet werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

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