Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 1. Oktober 2026
Gültig für Vertragsschlüsse ab 1. Oktober 2026
bei wirksamer Einbeziehung
Inhaberin Silke Ackermann · Höggenstraße 1 · 59494 Soest
E-Mail: info@doghumens.de · Telefon: 0176 / 794 29 302
Website: www.doghumens.de ·
Buchungsportal: buchung.doghumens.de
Hier findest du die Bedingungen für die Buchung und Teilnahme an den Angeboten von DOGHUMENS.
Praktische Hinweise zu Vorbereitung, Ausrüstung und sicherer Teilnahme stehen in den ergänzenden Teilnahmebedingungen.
Inhalt
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Trainings- und Beratungsangebote, Kurse, Veranstaltungen und Multipässe von DOGHUMENS – Silke Ackermann. Diese Fassung gilt für Vertragsschlüsse ab dem 1. Oktober 2026, sofern sie wirksam einbezogen wird.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Teilnahmebedingungen und besondere Angebotsbedingungen, etwa für Saison- und Aktionspässe, gelten ergänzend, soweit sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden.
Bestehende Verträge werden durch neue AGB nicht automatisch geändert. Für sie bleiben die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten Bedingungen maßgeblich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Leistungen und Trainingsgrundsätze
Inhalt, Umfang, Dauer und Voraussetzungen der Leistung ergeben sich aus der vereinbarten Angebotsbeschreibung.
DOGHUMENS arbeitet nach wissenschaftlich fundierten, tierschutzgerechten Trainingsgrundsätzen. Geschuldet ist die vereinbarte fachgerechte Trainings- oder Beratungsleistung, kein bestimmter Trainingserfolg. Dieser hängt auch von den individuellen Voraussetzungen des Hundes und der Umsetzung im Alltag ab.
Hundetraining und Hundeverhaltensberatung ersetzen keine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Bei Hinweisen auf gesundheitliche Ursachen oder Einschränkungen kann eine tierärztliche Abklärung erforderlich sein.
Trainingspläne, schriftliche Zusammenfassungen, Videoanalysen und begleitender Austausch per E-Mail oder Messenger gehören nur zum Leistungsumfang, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
3. Vertragsschluss
Im Buchungsportal kommt der Vertrag mit Betätigung der abschließenden verbindlichen Buchungsschaltfläche zustande. Preis, zusätzliche Kosten beziehungsweise benötigte Passeinheiten werden vor Abschluss angezeigt. Zahlungspflichtige Buchungen sind entsprechend gekennzeichnet.
Die Vertragsbestätigung erfolgt per E-Mail.
Bei Buchungen außerhalb des Portals kommt der Vertrag durch übereinstimmende Erklärungen über Leistung, Termin beziehungsweise Leistungszeitraum und Preis zustande.
4. Erstgespräch, Einzeltraining und Intensivcoaching
4.1 Erstgespräch und Einzeltraining
Neukunden benötigen vor dem Einzeltraining oder Intensivcoaching ein separat gebuchtes und berechnetes Erstgespräch. Bei Bestandskunden ist kein erneutes Erstgespräch erforderlich.
Weitere Hunde desselben Haushalts können nach Absprache ohne Hundezuschlag innerhalb der gebuchten Einzeltrainingszeit berücksichtigt werden. Die Dauer verlängert sich dadurch nicht.
4.2 Intensivcoaching
Das Intensivcoaching umfasst drei Termine à 60 Minuten und die ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen. Der Coachingzeitraum beträgt drei Monate ab dem ersten Coachingtermin.
Die Termine werden gemeinsam rechtzeitig geplant. DOGHUMENS stellt geeignete Terminmöglichkeiten bereit. Ausfälle aufseiten von DOGHUMENS verlängern den Zeitraum angemessen. Ist nach einer fristgerechten Kundenabsage kein geeigneter Ersatztermin innerhalb des Zeitraums verfügbar, wird eine angemessene Nachholfrist vereinbart.
Das Ende des Coachingzeitraums führt nicht automatisch zum ersatzlosen Verlust noch nicht erbrachter, vereinbarter Leistungen. Gesetzliche Kündigungsrechte und die gesetzlichen Folgen einer Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
4.3 Duo-Training
Duo-Training umfasst 75 Minuten mit zwei Mensch-Hund-Teams; der Preis gilt je Team. Für beide Teams gilt Ziffer 9.
Bei Absage eines Teams kann nach Abstimmung ein geeignetes Ersatzteam teilnehmen. Fehlt ein Ersatzteam, wird mit dem verbleibenden Team ein Ersatztermin oder eine andere einvernehmliche Lösung vereinbart. Leistungs- oder Preisänderungen benötigen dessen Zustimmung. Wird die gebuchte Leistung nicht erbracht, erhält dieses Team seine Zahlung zurück.
Die Zahlungspflicht des absagenden Teams richtet sich nach Ziffer 9. Eine Ersatzbelegung wird berücksichtigt.
5. Teilnahmevoraussetzungen und Durchführung
Teilnehmende Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Für Präsenzangebote ist ein alters- und angebotsgerechter Impfschutz erforderlich; medizinisch begründete Besonderheiten sind vorab abzustimmen. Gesetzliche Anmelde-, Kennzeichnungs- und sonstige behördliche Vorgaben sind einzuhalten.
Gesundheitliche Einschränkungen, ansteckende Erkrankungen oder deren Verdacht, Läufigkeit, sicherheitsrelevantes Verhalten und behördliche Auflagen sind rechtzeitig mitzuteilen. Bei Ansteckungsverdacht ist eine Präsenzteilnahme ausgeschlossen. Andere Besonderheiten werden individuell abgestimmt.
Angebotsspezifische Voraussetzungen werden vor Buchung mitgeteilt. Ergänzend gelten die vereinbarten Teilnahmebedingungen.
Trainingsorte und Treffpunkte werden im Portal oder mit der Terminbestätigung angegeben. Ortsänderungen sind nur aus sachlichem Grund, bei Zumutbarkeit und ohne wesentliche Leistungsänderung zulässig. Terminänderungen benötigen gegenseitiges Einvernehmen.
6. Preise und Zahlung
6.1 Preise
Maßgeblich ist der vor Vertragsschluss ausgewiesene und vereinbarte Preis gemäß der geltenden Preisliste beziehungsweise Angebotsbeschreibung. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten werden vor verbindlicher Buchung mitgeteilt. Durch bereits bezahlte Passeinheiten abgedeckte Leistungen werden nicht erneut berechnet.
6.2 Rechnung und Fälligkeit
Rechnungen werden bei Buchung automatisch erstellt und per E-Mail versendet. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Rechnungen aus Portalbuchungen sind zusätzlich im Kundenbereich abrufbar.
Bei Zahlung per Überweisung wird der Rechnungsbetrag zehn Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gilt abweichend der nach Ziffer 6.3 angekündigte Einzugstermin als Fälligkeitstermin.
Multipässe sind nach Zahlungseingang nutzbar.
6.3 SEPA-Lastschrift
Bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat wird der Rechnungsbetrag zum angekündigten Einzugstermin eingezogen. Dieser liegt grundsätzlich zwei Bankarbeitstage nach Zugang der Rechnung.
Die Rechnung dient zugleich als Vorabinformation über den Lastschrifteinzug und enthält den einzuziehenden Betrag sowie das konkrete Einzugsdatum. Die Frist für die Vorabinformation wird auf zwei Bankarbeitstage vor dem Einzugstermin verkürzt. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf dieser Frist.
Bankarbeitstage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von DOGHUMENS sowie Tage, an denen die beteiligten Banken keine SEPA-Lastschriften verarbeiten.
Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift sind nur tatsächlich entstandene, gesetzlich erstattungsfähige Kosten zu ersetzen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und die gesetzlichen Voraussetzungen des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
7. Fahrtkosten
Bei Erstgesprächen, Einzeltraining und Coachingterminen sind An- und Rückfahrt bis 20 Kilometer einfacher Entfernung ab Höggenstraße 1, 59494 Soest, enthalten.
Die darüber hinausgehende Strecke wird für Hin- und Rückfahrt mit 0,50 Euro je zusätzlichem Kilometer einschließlich Umsatzsteuer berechnet. Berechnungsgrundlage ist die kürzeste zumutbare Straßenverbindung. Zusätzliche Fahrtkosten werden vor verbindlicher Terminvereinbarung mitgeteilt und nicht je Hund erhoben.
8. Multipässe
8.1 Leistungsumfang
Multipässe enthalten die beim Kauf ausgewiesenen Einheiten für die bezeichneten Leistungen. Reguläre offene Gruppen und Mantrailingtermine sind nur mit einem passenden Pass buchbar.
Gruppenpässe gelten für die dafür ausgewiesenen offenen Gruppen, ausgenommen Mantrailing. Kurse, Workshops und Veranstaltungen sind nur dann mit Gruppenpasseinheiten buchbar, wenn dies ausdrücklich angeboten wird. Mantrailingpässe gelten für die beim Kauf bezeichneten Mantrailingangebote.
Pro Hund und regulärem Gruppen- oder Mantrailingtermin wird eine Einheit verwendet. Abweichende Einheitenzahlen werden beim jeweiligen Angebot angegeben.
Pässe sind dem Kundenkonto zugeordnet; Übertragungen bedürfen einer Vereinbarung. Ein bestimmter Wunschtermin ist nicht geschuldet. DOGHUMENS stellt angemessene und ausreichende Buchungsmöglichkeiten bereit.
8.2 Reguläre Pässe ab 1. Oktober 2026
Für ab dem 1. Oktober 2026 erworbene reguläre Gruppen- und Mantrailingpässe besteht keine gesonderte vertragliche Verfallsfrist. Unverbrauchte Einheiten bleiben für die erworbenen Leistungen einsetzbar.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln einschließlich Beginn, Hemmung und Neubeginn. Verjährung bewirkt keinen automatischen Untergang des Anspruchs.
8.3 Bestehende reguläre Pässe
Für zuvor erworbene reguläre Pässe bleiben die beim Kauf wirksam vereinbarten Bedingungen maßgeblich. Eine automatische Umstellung erfolgt nicht. Bereits bestehende günstigere Vertragsregelungen und gesetzliche Ansprüche bleiben erhalten.
8.4 Nichtnutzung und Auszahlung
Allein wegen Nichtnutzung wird keine freiwillige Auszahlung oder Umwandlung in einen Geldgutschein angeboten. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
8.5 Rückbuchung
Bei fristgerechter Absage nach Ziffer 9.1 oder Absage durch DOGHUMENS werden eingesetzte Einheiten auf den verwendeten Pass zurückgebucht. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen gilt Ziffer 9.2.
8.6 Saison- und Aktionspässe
Für Saison- und Aktionspässe gelten die vor Kauf zugänglich gemachten und wirksam vereinbarten besonderen Bedingungen. Diese beschreiben insbesondere Leistungsumfang, Nutzungszeitraum, Buchung und den Umgang mit Restguthaben.
Für bereits erworbene Pässe bleiben die beim Kauf wirksam vereinbarten Bedingungen maßgeblich. Spätere Veröffentlichungen ändern diese nicht automatisch. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Absagen und Nichtteilnahme durch Kunden
9.1 Kostenfreie Absage
Erstgespräche, Einzeltraining, einzelne Coachingtermine, Duo-Training, Online-/Telefonberatung sowie reguläre offene Gruppen und Mantrailingtermine können bis spätestens 72 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.
Die Absage erfolgt über das Portal oder in Textform, etwa per E-Mail. Maßgeblich ist der Eingang bei DOGHUMENS.
Separat bezahlte Einzelleistungen werden erstattet, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird. Passeinheiten werden zurückgebucht. Für Coachingtermine gilt ergänzend Ziffer 4.2.
9.2 Verspätete Absage und Nichterscheinen
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen besteht kein vertragliches Recht auf kostenfreie Stornierung. Vergütung bleibt nur geschuldet, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit von DOGHUMENS.
Ersparte Aufwendungen, anderweitige Einnahmen und böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Eine doppelte Vergütung derselben Kapazität erfolgt nicht. Passeinheiten werden nur im Umfang des verbleibenden Vergütungsanspruchs einbehalten; erforderliche anteilige Korrekturen werden vorgenommen.
9.3 Kurse und Veranstaltungen
Für feste Kurse, Workshops, Seminare und Veranstaltungen besteht eine zusätzliche kostenfreie Stornierungsmöglichkeit nur, wenn sie ausdrücklich angeboten wird. Die 72-Stunden-Regel gilt auch für einzelne Kurstermine nicht.
Persönliche Nichtteilnahme beseitigt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Der verbleibende Vergütungsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Anrechnungen nach Ziffer 9.2 werden entsprechend berücksichtigt.
Geeignete Ersatzteilnehmer können nach Absprache den Platz übernehmen. Finanzielle Folgen werden vorher geklärt; der Platz wird nicht doppelt berechnet. Individueller Ersatzunterricht für versäumte Termine ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben durch sämtliche Absageregeln unberührt.
10. Absagen und Änderungen durch DOGHUMENS
Kann eine Leistung nicht sicher oder vertragsgemäß stattfinden, informiert DOGHUMENS unverzüglich. Ersatztermine werden einvernehmlich vereinbart. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen oder Leistungsausfällen bleiben bestehen.
Für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet beziehungsweise Passeinheiten zurückgebucht. Bei Teilleistungen betrifft dies den ausgefallenen Anteil. Ist die mit einem Pass erworbene Leistung insgesamt nicht mehr verfügbar, bleiben gesetzliche Erstattungsansprüche bestehen. Gutscheine ersetzen geschuldete Rückzahlungen nur mit Zustimmung des Kunden.
Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl ist nur vorbehalten, wenn Mindestteilnehmerzahl und späteste Absagefrist vor Buchung angegeben wurden. Zahlungen werden erstattet beziehungsweise Einheiten zurückgebucht.
11. Sicherheit und Trainingsausschluss
Sachlich begründete Sicherheitsanweisungen und die vereinbarten Teilnahmebedingungen sind einzuhalten. DOGHUMENS darf Übungen aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen anpassen oder unterbrechen.
Bei konkreter Gefährdung, tierschutzwidrigem Umgang oder erheblichen beziehungsweise wiederholten Verstößen gegen wesentliche Sicherheitsanweisungen kann ein angemessener Ausschluss erfolgen. Soweit zumutbar, wird zuvor auf das Problem hingewiesen und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Bei akuter Gefahr oder besonders schwerwiegenden Vorfällen ist sofortiges Eingreifen möglich.
Ein Ausschluss führt nicht automatisch zum Verlust von Zahlungen oder Passeinheiten. Vertragsbeendigung und finanzielle Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Widerruf
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthalten die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Für Angebote, die die Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB für termingebundene Freizeitdienstleistungen erfüllen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein entsprechender Ausschluss wird vor Buchung mitgeteilt.
Für einen gewünschten Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist werden die gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen gesondert eingeholt. Zahlung, Passfreischaltung oder teilweise Teilnahme lassen ein bestehendes Widerrufsrecht nicht automatisch erlöschen.
13. Haftung
DOGHUMENS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DOGHUMENS für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Die Verantwortung und Haftung von Kunden und Hundehaltern richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Mitverantwortung von DOGHUMENS oder anderen Beteiligten bleibt zu berücksichtigen.
14. Aufnahmen, Materialien und Datenschutz
Trainingsaufnahmen werden vorab mit den betroffenen Personen abgestimmt; Zweck, Verwendung und Speicherung werden gesondert erläutert. Diese AGB enthalten keine Veröffentlichungseinwilligung.
Veröffentlichungen erfolgen nur auf geeigneter Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert und freiwillig eingeholt. Ihre Verweigerung beeinträchtigt Buchung oder Teilnahme nicht; ein Widerruf ist für die Zukunft möglich.
Kundenaufnahmen sind vorab mit DOGHUMENS abzustimmen. Erforderliche Einwilligungen anderer betroffener Personen müssen vorliegen.
Trainingsmaterialien sind für den vereinbarten persönlichen Gebrauch bestimmt. Darüber hinausgehende Nutzung geschützter Inhalte benötigt die erforderliche Zustimmung; gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben möglich.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu den AGB ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.
15. Schlussbestimmungen
Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil, richten sich die Folgen und der übrige Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

